„Ermittlung und Bewertung von Leistungen liegen in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Die Lehrerkonferenz beschließt die Bewertungsrichtlinien. Der Klassenlehrer gibt diese den Eltern zu Beginn des Schuljahres bekannt.“
Schulordnung Grundschulen, § 17 (2)

In der Gesamtlehrerkonferenz vor Schuljahresbeginn hat sich die Gesamtlehrerkonferenz als Richtlinie zur Benotung auf folgenden Bewertungsmaßstab geeinigt:

ProzentwertNote
100 – 96%1
95 – 80 %2
79 – 65 %3
64 – 45 %4
44 – 25 %5
darunter6